zurück

Die Standesregeln

A Verpflichtung zur Pietät

  1. Die VSBS-Mitglieder verpflichten sich zur pietätvollen Zurückhaltung gegenüber den betroffenen Angehörigen.
  2. Während dreissig Tagen nach dem Todestag enthalten sich die VSBS-Mitglieder jeglicher Werbung und verschicken weder eigene Kontaktunterlagen noch solche des Verbandes.
  3. Die VSBS-Mitglieder enthalten sich jeder Art unlauteren Wettbewerbs und respektieren die urheberrechtlichen Bestimmungen.
  4. Hausbesuche sind nicht zulässig, ausser die VSBS-Mitglieder werden durch die Trauerfamilie ausdrücklich darum ersucht.
  5. Jedes Mitglied verpflichtet seine Mitarbeiter und Vertragspartner, sich in ihrem Verantwortungsbereich entsprechend den Standesregeln zu verhalten.

B Beratung und Trauerarbeit

  1. Die VSBS-Mitglieder respektieren die freie Wahl des Bildhauers durch die Hinterbliebenen.
  2. Die persönliche Beratung und die gemeinsame Ausarbeitung des Grabmals mit den Angehörigen sollen als wichtiger Bestandteil der Trauerarbeit verstanden werden.
  3. Die aus den Gesprächen mit der Kundschaft gewonnenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

C Verpflichtung zur Qualität

  1. Die VSBS-Mitglieder verpflichten sich zur Unterbreitung vollständiger Offerten nach den Qualitätsanforderungen des VSBS.
  2. Den Wünschen der Hinterbliebenen soll durch Gestaltung eigener, individueller Entwürfe entsprochen werden.
  3. Die VSBS-Mitglieder verpflichten sich durch regelmässige Weiterbildung um einen hohen Standard handwerklicher Qualitätsarbeit.
  4. Um bei der Wahl des Steins frei zu bleiben, verzichten die VSBS-Mitglieder auf kommerzielle Abhängigkeiten von Lieferanten.

D Kontaktstelle

Der VSBS setzt seine Kommission zur Ðberwachung der Standesregeln ein. Allfällige Klagen zuhanden der Kommission sind schriftlich und begründet zu richten an:

Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister
Sekretariat VSBS
Waldeggstr. 27c
Postfach 133
3097 Bern-Liebefeld
Tel. 031 970 08 81