Die Standesregeln
A Verpflichtung zur Pietät
- Die VSBS-Mitglieder verpflichten sich zur pietätvollen Zurückhaltung gegenüber den betroffenen Angehörigen.
- Während dreissig Tagen nach dem Todestag enthalten sich die VSBS-Mitglieder jeglicher Werbung und verschicken weder eigene Kontaktunterlagen noch solche des Verbandes.
- Die VSBS-Mitglieder enthalten sich jeder Art unlauteren Wettbewerbs und respektieren die urheberrechtlichen Bestimmungen.
- Hausbesuche sind nicht zulässig, ausser die VSBS-Mitglieder werden durch die Trauerfamilie ausdrücklich darum ersucht.
- Jedes Mitglied verpflichtet seine Mitarbeiter und Vertragspartner, sich in ihrem Verantwortungsbereich entsprechend den Standesregeln zu verhalten.
B Beratung und Trauerarbeit
- Die VSBS-Mitglieder respektieren die freie Wahl des Bildhauers durch die Hinterbliebenen.
- Die persönliche Beratung und die gemeinsame Ausarbeitung des Grabmals mit den Angehörigen sollen als wichtiger Bestandteil der Trauerarbeit verstanden werden.
- Die aus den Gesprächen mit der Kundschaft gewonnenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
C Verpflichtung zur Qualität
- Die VSBS-Mitglieder verpflichten sich zur Unterbreitung vollständiger Offerten nach den Qualitätsanforderungen des VSBS.
- Den Wünschen der Hinterbliebenen soll durch Gestaltung eigener, individueller Entwürfe entsprochen werden.
- Die VSBS-Mitglieder verpflichten sich durch regelmässige Weiterbildung um einen hohen Standard handwerklicher Qualitätsarbeit.
- Um bei der Wahl des Steins frei zu bleiben, verzichten die VSBS-Mitglieder auf kommerzielle Abhängigkeiten von Lieferanten.
D Kontaktstelle
Der VSBS setzt seine Kommission zur Ðberwachung der Standesregeln ein. Allfällige Klagen zuhanden der Kommission sind schriftlich und begründet zu richten an:
Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister
Sekretariat VSBS
Waldeggstr. 27c
Postfach 133
3097 Bern-Liebefeld
Tel. 031 970 08 81
